Die Insolvenzverwaltung gehört zu den klassischen Aufgabenbereichen der Kanzlei.
Darüber hinaus bildet die insolvenzrechtliche Beratung einen weiteren Schwerpunkt.
Neben Schuldnern, die sich vorwiegend in der Krise an uns wenden, begleiten wir Gläubiger
sowohl vor als auch in Insolvenzverfahren. Über besondere Erfahrung
verfügen wir bei außergerichtlichen Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen.

  • Insolvenzverwaltungen
  • Beratung insolvenzgeschädigter Gläubiger
  • Aus- und Absonderungsrechte von Gläubigern
  • Prüfung und Durchsetzung (oder Abwehr) von Anfechtungsansprüchen
  • Insolvenzarbeitsrecht – arbeits- und sozialrechtliche Komplettbetreuung
    (Insolvenzgeldvorfinanzierung, Lohnabrechnung, Beitragsmeldung, Massenentlassungsverfahren)
  • Durchsetzung (oder Abwehr) von Haftungsansprüchen gegen Insolvenzverwalter
  • Insolvenzplanverfahren
  • Beratung bei Gründung und Führung von Auffanggesellschaften
  • Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen
  • Sanierungsberatung, Entwicklung und Begleitung von Sanierungskonzepten
  • Insolvenzstrafrecht


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